Braucht Bad Lippspringe den „Kanal-TÜV“?

Pressemitteilung der CDU

06.04.2012, 12:39 Uhr

 

 

Wie in ganz NRW wird auch in der Badestadt die Dichtheitsprüfung der privaten Kanalanschlüsse heftig diskutiert. Die CDU Bad Lippspringe hat in dieser Debatte eine klare Position bezogen: Für die Sanierung des Kanalnetzes in der Badestadt ist eine  Dichtheitsüberprüfung unerlässlich – allerdings muss im Einzelfall zu Recht bewertet und entschieden werden, in welchem Umfang die Prüfung und daraus resultierende Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind.

 

 

 „Eine flächendeckende Überprüfung und Sanierungsverantwortung der privaten Abwasserleitungen ohne konkreten Anhaltspunkt eines Schadens lehnt die CDU in Bad Lippspringe ab“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Walter Strop. Gleichzeitig weist der Unionsfraktionschef aber auch auf die besondere Situation in der Badestadt hin: „Wir befinden uns mit unserer Stadt in weiten Teilen im Wasserschutzgebiet bzw. im Gebiet von Quellen, so dass hier ein erhöhter Sicherheitsbedarf zum Schutz des Grundwassers und damit unseres Trinkwassers gegeben ist. Dieser Verantwortung können sich die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger nicht entziehen!“

 

Die Stadt Bad Lippspringe saniert derzeit abschnittsweise das sanierungsbedürftige öffentliche Kanalnetz. Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme werden auch die einmündenden Hausanschlussleitungen mit überprüft. Für die CDU-Politiker ist dabei klar, dass es für den Grundeigentümer eine Selbstverständlichkeit sein sollte, eventuell festgestellte Mängel dann auch abzustellen. Gabriele Mertens-Zündorf, CDU-Stadtverbandsvorsitzende, betont: „Nur so kann gewährleistet werden, dass unnötige weitere Kosten durch nachfolgendes erneutes Aufreißen der Straße entstehen. Schon unter dieser Sichtweise ist das derzeitige Vorgehen in Bad Lippspringe sinnvoll.“ Rechtlich gesehen begrüßt es die CDU, dass nun in Düsseldorf die entsprechende Landesverordnung zu einer einheitlichen Lösung führen soll. Auch einer in Langzeitabschnitten zu wiederholenden Überprüfungspflicht für private Kanalanschlüsse könne sich die CDU anschließen, so Walter Strop. „Allerdings muss sichergestellt sein, dass Grundeigentümer nicht ohne zwingenden Anlass zu einer Dichtigkeitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck verpflichtet werden, wo eine optische Überprüfung für wesentlich weniger Geld bereits genügen würde. Die aufwändige Drucküberprüfung kann im Falle festgestellter oder vermuteter Schäden immer noch als Zusatzverpflichtung verankert werden.“

 

Bis der Landtag in Düsseldorf entschieden hat, in welcher Form und in welchem Umfang die Sanierungsmaßnahmen künftig stattfinden sollen, empfiehlt die CDU den Bad Lippspringer Bürgerinnen und Bürgern, mit weiteren Überprüfungsmaßnahmen abzuwarten. Bereits festgestellte Mängel sollten aber schnellstmöglich behoben werden, so Gabriele Mertens-Zündorf: „So viel sind wir dem Schutze unseres Wassers sicher schuldig!“